Antworten auf häufig gestellte Fragen …
Ablesen des Zählerstandes eines Wasserzählers
BERNHARDT-Hauswasserzähler sind großteils als Mehrstrahl-Flügelrad-Nassläufer ausgeführt und besitzen als Anzeigeeinheit ein mechanisches Rollen-Zählwerk. Dieses Rollen-Zählwerk hat 5 Stellen und zeigt nur m³ an, keine Kommastellen. Alle 5 Ziffern sind schwarz, was für die m³-Anzeige auch vorgeschrieben ist. (Wenn Dezimalstellen vorhanden sind, müssen diese rot ausgeführt werden, z.B. bei Ringkolben-zähler und Wohnungswasserzähler).
Des Weiteren befinden sich auf dem Ziffernblatt 4 rote Zeiger, welche die Dezimalstellen anzeigen. Die jeweils angezeigte Einheit steht über jeden der 4 Zeiger. Dreht sich der linke Zeiger einmal um seine Achse, dann ist 1 Liter durchgeflossen und der benachbarte Zeiger bewegt sich um einen Teilstrich (z.B. von 0 auf 1) weiter. Der rechte Zeiger (4. Zeiger) zeigt zwischen den Teilstrichen 100 Liter an. Sobald dieser sich einmal um seine Achse dreht, ist 1 m³ durchgeflossen und die Zahlenrolle bewegt sich um eine Ziffer weiter.
BERNHARDT verwendet seit einigen Jahren Rollenzählwerke mit „springender Schnecke“. Die einzelnen Rollen dieser Zählwerke bewegen sich nicht kontinuierlich weiter, sondern sie „springen“ von einer Ziffer zur nächsten. Dadurch wird dem Verbraucher als auch dem Wasser-meister das Ablesen des Zählerstandes erleichtert.
Für weitere Fragen steht Ihnen das BERNHARDT-Team sehr gerne zur Verfügung.
Sichtprüfung
Bevor ein Antrag auf eine Werksüberprüfung gestellt wird, empfehlen wir eine Sichtprüfung des Wasserzählers vorzunehmen.
Beispiel 1:
Am Schauglas sind deutlich Verunreinigungen erkennbar, das Einlaufsieb ist verschmutzt. Der Anlaufstern bewegt sich schwergängig bzw. steht.
Hierbei handelt es sich um keine Material- oder Herstellungsfehler. Derartig verschmutzte Wasserzähler können auch nicht überprüft werden, weil das Risiko besteht, dass die Eichstation ebenfalls verschmutzt wird.
Unter gewissen Umständen kann durch Spülen bewirkt werden, dass die gröbsten Verschmutzungen beseitigt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine Überprüfung nach einer Reinigung das Ergebnis verändert und nicht mehr den Einbauzustand darstellt.
Beispiel 2:
Der Zähler ist augenscheinlich in Ordnung, der Zählerstand zeigt 0m³ und der Anlaufstern dreht sich leichtläufig. Dennoch wird der Zählerstand angezweifelt, da der Zähler schon eingebaut war und Wasser über den Zähler entnommen wurde.
Das Flügelrad des Wasserzählers wurde vermutlich nach dem Einbau durch einen Fremdkörper blockiert. Dies kann dann passieren, wenn die Leitung vor dem Einbau des Zählers nicht ausreichend gespült wurde und ein kleiner Fremdkörper durch das Sieb gelangt.
Beispiel 3:
Der Zähler weist Spuren von Undichtheiten auf. Zu erkennen sind diese an den Schlieren auf dem Messinggehäuse. Der Anlaufstern dreht sich leichtläufig.
Werden Hauswasserzähler undicht, sind die häufigsten Ursachen hierfür Druckschläge im Versorgungsnetz oder Frosteinwirkung. In beiden Fällen übersteigt die im Inneren wirkende Kraft den zulässigen Druck von 16 bar und die Kopfverschraubung hebt sich vom Gehäuse ab. Eine Werksüberprüfung kann in sochen Fällen, wo der Zähler undicht ist, nicht durchgeführt werden. Wir bitten vor Einsenden derartiger Zähler um telefonische Kontaktaufnahme.
Werksüberprüfung von Wasserzählern
Eine Werksüberprüfung wird üblicherweise dann durchgeführt, wenn die Anzeige des Wasserzählers angezweifelt wird. Der häufigste Fall ist jener, dass ein Endverbraucher der Meinung ist, dass sein Wasserzähler zu viel anzeigt und ihm das Messergebnis nicht plausibel erscheint.
Achtung: Die Werksüberprüfung ist keine Neu- oder Nacheichung. Die gemessenen Werte dienen lediglich dazu, ein Prüfprotokoll mit einer Prüfkurve zu erstellen.
Eine Werksüberprüfung kann nicht durchgeführt werden, wenn
– der Zähler undicht ist
– der Zähler markant verdreckt ist
Eine Werksüberprüfung kann auch durchgeführt werden, wenn
– die Eichplombe beschädigt oder der Plombendraht gerissen ist
– die Nacheichfrist von 5 Jahren überschritten wurde
– sich Verunreinigungen durch Spülen des Zählers beseitigen lassen.
Hinweise im Umgang mit dem Prüfling
Als Endkunde den Zähler bitte nicht selbst ausbauen, sondern immer Rücksprache mit dem jeweiligen Wasserversorger halten. Die Wasserzähler sind in der Regel in der Versorgungsleitung durch eine Sicherungsplombe gesichert, die nur der Vertreter des Wasserversorgers befugt ist zu öffnen.
Im Falle einer Überprüfung eines Patronenzählers oder auch Großwasserzählers muss der eichfähige, herausnehmbare Messeinsatz gemeinsam mit dem Gehäuse ausgebaut und uns als Einheit zur Überprüfung übergeben werden.
Zwischen dem Ausbau und der messtechnischen Überprüfung sollte eine Frist von 14 Tagen nicht überschritten werden.
Neue Europäische Messgeräte-Richtlinie
MID – Measuring Instruments Directive Die MID ist mit 31.10.2006 in Kraft getreten und war bis zum 30.10.2016 umzusetzen.
Sie regelt das erstmalige Inverkehrbringen verschiedener Messgeräte in ganz Europa.
BERNHARDT hat alle Wasserzähler auf die neue Messgeräte-Richtlinie umstellt und liefert diese mit den neuen Bezeichnungen.
Kennzeichnung am Zähler ersichtlich: